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Vorträge - Andreas Teichert

Aktuelles aus dem Führerscheinrecht

Das digitale Kontrollgerät im Fuhrpark

Was Sie über Führerscheine wissen sollten!
Digitale Fahrtenschreiber und was zu beachten ist

​Fahrerlaubnis / Führerschein;
Erlaubnis- und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen. Zurzeit sind in Deutschland als Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis vier Papiervarianten und zwei Plastikvarianten zulässig. Wie sind diese Nachweise zu werten? Was ist bei der Führerscheinkontrolle im Fuhrpark zu beachten? Welche Fahrzeuge dürfen mit alten Führerscheinen nach aktueller Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geführt werden? Unwissenheit zu diesen Fragen kann als Fahrzeugführer oder Verantwortlicher bei Verstößen zu Strafanzeigen mit zumindest erheblichen Bußgeldern führen.
-Unwissenheit schützt vor Strafe nicht-
  • Übersicht der aktuellen Fahrerlaubnisklassen gem. FeV-19.01.2013
  • Änderungen im Fahrerlaubnisrecht ab 28.12.1016
  • Besitzstandsregelungen von Fahrerlaubnissen, die vor 2013 nach altem Fahrerlaubnisrecht erteilt wurden
  • Abweichungen auf Grund von Ausnahmeverordnungen zur FeV
  • Umgang mit Schlüsselzahlen aus der Anlage 9 zur FeV
Dauer 60 - 90 Minuten (oder länger)

Ergänzt wird der Vortrag mit den Neuregelungen des Punktesystems im Verkehrszentralregister in Flensburg und wird insgesamt 60 bis 90 Minuten in Anspruch nehmen.
 
Der Vortrag ist erweiterbar mit der Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse. (zusätzlich ca. 60 bis 90 Minuten)

​Thema sind Führerscheine aus EU-/EWR-Mitgliedsstaaten und Führerscheine aus Staaten gem. Anlage 11 FeV (Listenstaaten) sowie Führerscheine aus sonstigen Staaten (Drittstaaten) Diese Thematik kommt beim Einsatz außerdeutscher Fahrzeugführer zum Tragen und ist nicht zu unterschätzen.
Im Fuhrpark kann bei Einsatz von Fahrzeugen zur Personen- oder Güterbeförderung die Frage zum Tragen kommen, ob eventuell der digitale Fahrtenschreiber im Fahrzeug zu verbauen und zu benutzen ist.

Die Personenbeförderung ist bei mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrzeugführer und die Güterbeförderung ab einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg (einschließlich mitgeführter Anhänger) von den einschlägigen Vorschriften betroffen.

National ist die Güterbeförderung schon ab einer zGM von mehr als 2800 kg von einer Aufzeichnungspflicht involviert.
Zahlreiche Ausnahmen sind in den Regelwerken zu finden, die vom Einbau oder der Benutzung des digitalen Fahrtenschreibers befreien.

Der Umgang mit dem sogenannten DTCO, die Gerätevielfalt, die Verwendung der einzelnen Kontrollgerätkarten sowie das Auslesen der Daten durch den Unternehmer werden thematisiert.

​Fahrpersonal und Unternehmer werden gleichermaßen von den einschlägigen Vorschriften erfasst und haben bei Verstößen mit teilweise erheblichen Bußgeldern zu rechnen.
​
  • aktuelle Rechtsgrundlagen, Gesetze und Verordnungen
  • Ausrüstungspflicht und Ausnahmen
  • Digitale Fahrtenschreiber verschiedener Hersteller, Aufzeichnungen
  •    und Umgang mit den Geräten
  • Kontrollgerätekarten
  • Datendownload und Archivierung

Dauer 60 bis 90 Minuten
​Optional mit Kurzübersicht der Lenk- und Ruhezeiten

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